Psychologische Beratung

FAQ´s

 

Wertvolle Informationen

Immer mehr wissenschaftliche Studien weisen sehr gute Wirksamkeit einer Psychotherapie auf. Jedoch bei weniger als 10 Prozent helfe die Behandlung leider nicht. Die Gründe dafür sind Schweregrad der Erkrankung oder fehlende Motivation.

Etwa 70 Prozent der Menschen profitiert jedoch deutlich von einer Psychotherapie. Natürlich muss man auch Geduld haben, denn es ist ein Veränderung- und Lernprozess und braucht Zeit. Die Psychotherapie hat als Ziel Ihre Einstellungen durch Erkenntnisse zu verändern. Dem folgt ein anderes Verhalten und neue Erfahrungen, die wiederrum das Selbstbild verändern und zur Selbstentwicklung führen.

Eine gute Nachricht ist, dass die quälenden Beschwerden oft schnell nachlassen, sobald man deren Sinn verstanden hat.

Gute Ergebnisse einer Psychotherapie haben einen langfristigen Effekt. Es ist also eine gute Investition nicht nur in die eigene Gesundheit, sondern auch in die bessere Lebensqualität. Die neusten Ergebnisse der Psychoneuroimmunologie zeigen, dass Psychotherapie nicht nur eine gute Wirkung auf unsere Psyche hat, sondern auch auf unsere körperliche Gesundheit – hilft uns allgemein gesund zu bleiben.

Telefonisch unter der Telefonnummer: +43 (0) 660 669 22 75 oder per Mail: office@psychologin-sternad.com

Eine Sitzung dauert 50 Minuten und kann je nach Indikationsstellung 1x oder 2x wöchentlich stattfinden.

Eine Sitzung kostet € 100,00

Bei Vorliegen einer entsprechenden Diagnose kann ein Kostenzuschuss der Krankenkassen beantragt werden.

Der Zuschuss beträgt:
ÖGK: € 31,50
BVAEB: € 42,40
SVS: € 45,-

Wichtig: Vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung ist eine ärztliche Untersuchung notwendig.

Bringen Sie die ärztliche Bestätigung zu der zweiten Sitzung mit.

Eine Bewilligung für die Auszahlung erfolgt nach Antragstellung. Die ersten zehn Sitzungen sind jedoch bewilligungsfrei. Das bedeutet, dass für die ersten Sitzungen Zahlungsbestätigungen eingereicht werden können und es für die Auszahlung der ersten 10 Sitzungen noch keine Bewilligung bedarf. Ab der 11. Sitzung ist eine Bewilligung notwendig.

 

(Irrtum und Druckfehler vorbehalten)

Selbstverständlich unterliege ich einer strengen Verschwiegenheitspflicht.
Alles, was im Rahmen der Therapie besprochen wird, bleibt in diesem geschützten Rahmen.
Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sowie ihre Hilfspersonen sind gemäß §15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie mir dies mindestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch oder schriftlich mitzuteilen. Bei späterer Absage bitte ich um Verständnis, dass Therapiestunden dennoch in Rechnung gestellt werden.

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